Nach der Diagnose einer Halluzinogenabhängigkeit und häufig im Anschluss an eine Behandlung oder eine andere Intervention (einschließlich einer Selbsthilfemaßnahme) ist der Halluzinogengebrauch über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten bedeutsam zurückgegangen, so dass die definitorischen Anforderungen für eine Abhängigkeit nicht erfüllt sind, auch wenn während dieses Zeitraums ein gelegentlicher oder kontinuierlicher Halluzinogengebrauch stattgefunden hat.