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Verletzungen, Vergiftungen oder bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen

Definition

!markdown In der ICD steht Verletzung für die physische oder physiologische Körperschädigung, die aus dem Einfluss einer Energie (mechanische, thermische, elektrische, chemische Energie, Strahlung oder aufgrund eines extremen Drucks) auf den Körper entsteht, deren Ausmaß oder Übertragungsgeschwindigkeit die physische oder physiologische Toleranz überschreitet. Eine Verletzung kann auch aus einem Mangel an lebensnotwendigen Elementen wie z. B. Sauerstoff entstehen. Sie umfasst auch die Vergiftung mit und die toxische Wirkung von Substanzen, wie auch Schäden von oder durch implantierte medizinische Geräte. Verletzungen treten gewöhnlich in kürzester Zeit infolge eines gut bezeichneten Ereignisses auf (z. B. Autounfall, Auftreffen auf den Boden nach einem Fall, Einnahme einer stark alkalischen Flüssigkeit, eine Überdosierung eines Medikaments, Verbrennung während eines chirurgischen Eingriffs). Diese Ereignisse werden oft als äußere Ursachen der Verletzung bezeichnet. Die schädliche Energie kann aber von der verletzten Person und/oder von ihrer unmittelbaren Umgebung ausgehen (z. B. eine an einem heißen Tag laufende Person erleidet eine Hitzeerschöpfung) und die Verletzung kann von der verletzten Person verursacht werden (z. B. absichtliche Selbstbeschädigung). Zur Verletzung gehören Manifestationen, die sofort nach Beginn erkennbar sind, bestehen bleiben oder nicht, und Manifestationen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden.

Exclusions

20 subordinate codes