ICD·index Chapters ENESDE
6C46.72 category

Zwangsstörung oder verwandte Störungen durch Stimulanzien, einschließlich Amphetamine, Methamphetamin oder Methcathinon

Definition

Eine Zwangsstörung oder verwandte Störungen durch Stimulanzien, einschließlich Amphetamine, Methamphetamin und Methcathinon (Koffein, Kokain und synthetische Cathinone ausgeschlossen) sind gekennzeichnet durch entweder wiederkehrende aufdrängende Gedanken oder die gedankliche Fixierung, die in der Regel mit Angst verbunden sind und typischerweise von wiederkehrenden Verhaltensweisen begleitet werden, die als Reaktion darauf ausgeführt werden, oder durch wiederkehrende und habituelle Handlungen, die sich auf die Haut und die Hautanhangsgebilde richten (z. B. an den Haaren ziehen, Manipulation der Haut [skin-picking]) und während oder kurz nach einer Stimulanzienintoxikation oder einem Stimulanzienentzug auftreten. Die Intensität oder Dauer der Symptome liegt deutlich über den analogen Störungen, die für eine Stimulanzienintoxikation oder einen Stimulanzienentzug charakteristisch sind. Die Menge und Dauer des Stimulanziengebrauchs muss ausreichend sein, zwanghafte oder verwandte Symptome hervorzurufen. Die Symptome lassen sich nicht besser durch eine primäre psychische Störung (insbesondere eine Zwangsstörung oder eine verwandte Störung) erklären, wie dies der Fall sein könnte, wenn die Symptome vor dem Beginn der Einnahme der Stimulanzien auftraten, wenn die Symptome über einen längeren Zeitraum nach Beendigung des Stimulanziengebrauchs oder -entzugs fortbestehen oder wenn es andere Anzeichen für eine vorbestehende primäre psychische Störung mit zwanghaften oder verwandten Symptomen gibt (z. B. eine Vorgeschichte früherer Episoden, die nicht mit dem Stimulanziengebrauch in Zusammenhang stehen).

Exclusions

Also indexed as

Zwangsstörung oder verwandte Störungen durch Stimulanzien, einschließlich Amphetamine, Methamphetamin oder Methcathinon

Nearby in Bestimmte näher bezeichnete psychische oder Verhaltensstörungen durch Stimulanzien, einschließlich Amphetamine, Methamphetamin oder Methcathinon