Amnestische Störung durch anderenorts klassifizierte Krankheiten
Definition
Alle definitorischen Anforderungen für eine amnestische Störung sind erfüllt. Die Gedächtnissymptome werden auf Grundlage einer biographischen Anamnese, der körperlichen Untersuchung oder Laborbefunden als direkte pathophysiologische Folge eines Gesundheitszustands verstanden, der nicht unter psychische Störungen, Verhaltensstörungen oder neuromentale Entwicklungsstörungen fällt. Die Symptome lassen sich nicht besser durch ein Delir, eine Demenz, eine andere psychische Störung (z. B. Schizophrenie oder eine andere primäre psychotische Störung, eine affektive Erkrankung) oder die Auswirkungen eines Medikaments oder einer Substanz, einschließlich Entzugserscheinungen, erklären. Die Symptome sind so schwerwiegend, dass sie einen besonderen Fokus der klinischen Aufmerksamkeit darstellen. Die identifizierte ätiologische Erkrankung sollte separat klassifiziert werden.
Exclusions
- Amnesie o.n.A.
(MB21.1) - Anterograde Amnesie
(MB21.10) - Dissoziative Amnesie
(6B61) - Korsakow-Syndrom, alkoholinduziert oder nicht näher bezeichnet
(8D44) - Retrograde Amnesie
(MB21.11)