Alle diagnostischen Anforderungen für Alkoholentzug sind erfüllt, und der Entzugszustand geht mit Wahrnehmungsstörungen (z. B. visuelle oder taktile Halluzinationen oder Illusionen) bei intakter Realitätsprüfung einher. Es gibt keine Anzeichen für Verwirrtheit, und andere diagnostische Anforderungen für ein Delir sind nicht erfüllt. Der Entzugszustand geht nicht mit epileptischen Anfällen einher.