Vorsätzliche Selbstbeschädigung, unbekannt oder nicht ermittelt, ob die Person die Absicht hatte, zu sterben
Definition
Information, dass eine fachkundige Person (z. B. Psychiater, Gerichtsmediziner) schlussfolgerte, dass nicht festgestellt werden konnte, ob die vorsätzliche Selbstbeschädigung mit Sterbeabsicht vorgenommen worden war. Keine Information oder nicht genügend Information vorhanden.
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