Bei Erwachsenen: erzwungene oder genötigte sexuelle Handlungen oder sexuelle Handlungen mit einer Person, die nicht einwilligungsfähig ist; bei Kindern: sexuelle Handlungen mit einem Kind, die dazu bestimmt sind, einem Erwachsenen sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Die Kategorie wird auf das Opfer der Misshandlung angewendet, nicht auf den Verursacher.