ND94
category
Verbrennung der Schulter oder des Armes, ausgenommen Handgelenk oder Hand
Definition
Verletzung der Gewebe der Schulter und des Armes (ausgenommen Handgelenk und Hand) durch Kontakt mit z. B. Hitze, Dampf, Chemikalien oder Elektrizität.
Exclusions
6 subordinate codes
ND94.0Verbrennung der Schulter oder des Armes, ausgenommen Handgelenk oder Hand, Grad 1ND94.1Verbrennung der Schulter oder des Arms, ausgenommen Handgelenk oder Hand, oberflächliche partielle VerbrennungND94.2Verbrennung der Schulter oder des Armes, ausgenommen Handgelenk oder Hand, tiefergehender Grad 2ND94.3Verbrennung der Schulter oder des Armes, ausgenommen Handgelenk oder Hand, Verbrennung vollständig bis und mit SubkutisND94.4Verbrennung der Schulter oder des Armes, ausgenommen Handgelenk oder Hand, Grad 47B2ZSchlaf-Wach-Störungen, nicht näher bezeichnet
Nearby in Verbrennungen der äußeren Körperoberfläche, Lokalisation bezeichnet
ND90Verbrennung des Kopfes oder des HalsesND91Verbrennung des Gesichts, ausgenommen Auge oder AugenanhangsgebildeND92Verbrennung des Rumpfes, ausgenommen Perineum oder GenitalienND93Verbrennung des Perineums oder der GenitalienND95Verbrennung des Handgelenkes oder der HandND96Verbrennung der Hüfte oder des Beines, ausgenommen Knöchel oder FußND97Verbrennung des Knöchels oder des FußesND99Akute Hautverletzung durch Hautkontakt mit ätzender Substanz