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Gegenüber bei Landtransportmittelunfall
Definition
Das[ie] Fahrzeug[e] oder andere Gegenstände, wenn vorhanden, mit dem[denen] das Fahrzeug, das die verletzte Person befördert, im zur Verletzung führenden Ereignis zusammenstößt.
18 subordinate codes
XE6K0Fußgänger als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE3NUGefährt für Fußgänger als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE7ZZFahrrad als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE8XQMotorrad als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE0JHPersonenkraftwagen als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE5LJBus oder Reisebus als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE6UNLieferwagen als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE854Lastkraftwagen als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE8UXStraßenbahn oder Tram als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE90SPersonenkraftwagen mit niedriger Leistung als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE9HBVorwiegend in der Landwirtschaft eingesetztes Spezialfahrzeug als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE9DQVorwiegend auf dem Industriegelände eingesetztes Spezialfahrzeug als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE1YWBaustellen-Spezialfahrzeug als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE23QGeländegängiges Spezialfahrzeug als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE6QKTier als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE6X8Tierbespanntes Fahrzeug als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE6DQEisenbahnfahrzeug als Gegenüber bei LandtransportmittelunfallXE98XFeststehender Gegenstand als Gegenüber bei Landtransportmittelunfall