Erworbene Beeinträchtigung des Hörvermögens
Definition
Hörverlust, der irgendwann im Laufe des Lebens auftritt und nicht bei der Geburt vorhanden ist. Die Hörstörung tritt nach dem Spracherwerb auf. Sie kann aufgrund einer Krankheit, eines Traumas oder als Nebenwirkung eines Medikaments auftreten. Eine Schallleitungsschwerhörigkeit kann als Folge eines Problems im Außen- oder Mittelohr auftreten, wie z. B. einer Verstopfung (Cerumen, Fremdkörper), einer Beschädigung der Gehörknöchelchen, einer Mittelohrinfektion und/oder einer Perforation des Trommelfells. Schallempfindungsschwerhörigkeit ist eine Form der Schwerhörigkeit, bei der die Ursache im Nervus vestibulocochlearis (Hirnnerv VIII), im Innenohr oder in zentralen Verarbeitungszentren des Gehirns liegt. Kombinierte Schallleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit bezieht sich auf eine Mischung aus Schallleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit.
Exclusions
- Idiopathischer Hörsturz
(AB55) - Lärminduzierter Hörverlust
(AB37) - Ototoxischer Hörverlust
(AB53) - Taubheit o.n.A.
(AB52) - Taubstummheit, anderenorts nicht klassifiziert
(7B2Y)